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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 A 10952/00   

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https://dejure.org/2000,9790
OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 A 10952/00 (https://dejure.org/2000,9790)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.2000 - 1 A 10952/00 (https://dejure.org/2000,9790)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00 (https://dejure.org/2000,9790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde wegen Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch eine Dachterrasse; Einschränkung der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens einer Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachterrassen müssen keinen Grenzabstand einhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Für eine Dachterrasse auf einer Garage gilt kein Grenzabstand

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Dachterrassen Grenzabstände einhalten? (IBR 2003, 1132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 290
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 A 10952/00
    Schließlich vermögen die vom 8. Senat des Gerichts (vgl. Urteil vom 16. September 1992 - 8 A 12124/91.OVG -) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 3. Oktober 1983, BRS 40 Nr. 123) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 13. März 1990, BRS 50 149) geäußerten Bedenken hinsichtlich der vorstehend dargelegten Auffassung des erkennenden Senats bezüglich der Zulässigkeit von Dachterrassen auf Grenzgaragen keine andere Bewertung herbeizuführen.
  • VG Mainz, 30.09.2020 - 3 K 750/19

    Luftwärmepumpe - Abstand zum Nachbarn wegen Lärm?

    Unabhängig von der Frage, ob das rheinland-pfälzische Abstandsflächenrecht generell und insbesondere im Rahmen von § 8 Abs. 8 Satz 1 LBauO auch dem Schutz des Wohnfriedens dient (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99 -, BauR 2000, 551; verneint für § 8 Abs. 8 OVG RP, Urteil vom 21. September 2000 - 1 A 10952/00 -, NVwZ-RR 2001, 290), ist die Zielsetzung der Abstandsflächenanforderungen jedenfalls eingeschränkt zu verstehen: Das Abstandsflächenrecht führt die im Nachbarschaftsverhältnis auftretenden Lärmkonflikte keiner abschließenden Lösung zu (vgl. OLG München, Urteil vom 11. April 2018 - 3 U 3538/17 -, BeckRS 2018, 5574 Rn. 28).
  • VG Neustadt, 17.04.2008 - 4 K 25/08

    Nachbar unterliegt mit Klage: Kinderspielturm darf bleiben

    Denn diesbezüglich regelt § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO eindeutig, dass bei solchen Anlagen nur die Belichtung und Besonnung sowie der Brandschutz insoweit abstandsrechtlich eine Rolle spielen soll, nicht aber die Wahrung des Wohnfriedens (s. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2001, 290 und Beschluss vom 3. Januar 2007 - 8 A 11422/06.OVG -).
  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

    Die demgegenüber vom OVG Rheinland- Pfalz (Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00 - NVwZ-RR 2001, 290) vertretene Auffassung, Dachterrassen seien abstandsflächenrechtlich irrelevant, sofern sie weder eine Überdachung noch eine licht- und luftundurchlässige Brüstung aufweisen, beruht darauf, dass die einschlägige rheinland-pfälzische Regelung - anders als die in Thüringen geltenden Regelungen - den nachbarlichen Wohnfrieden nicht schützt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 1 A 10252/14

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bauweise bei Reihenhäusern

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf den Antrag eines Nachbarn nur dann eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt ( vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00.OVG - , juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10636/09

    Abstandsflächenprivileg für eine Grenzgarage

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden OVG ist aber das Ermessen bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften regelmäßig dahin reduziert, dass - zur Wahrung der Rechte des Nachbarn - nur noch die Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands verbleibt (vgl. z.B.: OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 290 = AS 28, 400f. m.w. Nachw.).

    Sie steht im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des erkennenden OVG zur Zulässigkeit von Dachterrassen auf Grenzgaragen im Einklang: Danach sind zwei Anlagen, die voneinander getrennt als jeweils eigenständige Anlagen gelten und als solche jede für sich zulässig sind (Grenzgarage und Dachterrasse), nicht deshalb in ihrem Zusammenwirken unzulässig, wenn sie durch ihre Verbindung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen für den Nachbarn in Bezug auf die vom Gesetz (§ 8 RhPfBauO) geschützten Belange herbeiführen (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 290).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10776/14

    Konstruktion aus Aufschüttung, L-Steinen, Pflaster und Treppenstufen; bauliche

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf den Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt ( vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00.OVG - , juris).

    Denn diesbezüglich regelt Satz 2 der vorgenannten Bestimmung, dass bei solchen Anlagen nur die Belichtung und Besonnung sowie der Brandschutz insoweit abstandsrechtlich eine Rolle spielen soll, nicht aber die Wahrung des Wohnfriedens (s. auch OVG RP, Urteil vom 21. September 2000 -1 A 10952/00.OVG -, NVwZ-RR 2001, 290).

  • VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17

    Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/2000.OVG - juris; OVG RP, Beschluss vom 12. Februar 2016 -1 A 10530/15 -, Rn. 37, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 8 B 10739/20

    Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit grenzständiger Balkone und Dachterrassen

    Im Übrigen erweisen sich Dachterrassen nach der Rechtsprechung der beiden Bausenate des erkennenden Gerichts für sich genommen als abstandsflächenrechtlich irrelevant, wenn sie - wie hier - weder eine Überdachung noch eine licht- und luftundurchlässige Verkleidung aufweisen (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 22. Juni 2007 - 8 A 10436/07.OVG -, S. 5 d.U.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10815/15

    "Natürliche" Geländeoberfläche vor Ablauf einer Frist von 30 Jahren seit der

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf den Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15

    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung

    Für die Bauaufsichtsbehörde besteht auf den Antrag eines Nachbarn grundsätzlich eine Pflicht zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustandes, wenn die Errichtung oder Nutzung der Anlage zu einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10775/14

    Einhaltung des Bauabstands; hervortretende Bauteile; Bestimmung der

  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 398/15

    Rückbauverfügung für hohe Grenzmauer rechtmäßig

  • VG Mainz, 13.12.2017 - 3 K 1425/16

    Nachbarklage gegen Stützmauern

  • VG Neustadt, 04.05.2009 - 4 K 179/09

    Nachbargrenze; Garage; zusätzliche Nutzung

  • VG Neustadt, 19.02.2009 - 4 K 1276/08

    Carport als privilegierte Grenzgarage; Relevanz einer Verbindungstür zum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2001 - 8 A 12042/00
  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 431/15

    Baurechtliche Rückbauverfügung einer Stützmauer

  • VG Kassel, 29.07.2004 - 2 E 3331/03
  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2004 - 6 G 2598/04

    Genehmigungspflicht für die Nutzung einer Dachfläche als Terrasse; Festsetzung

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